Neukonstituierung des Schulelternrates

Wie immer zu Beginn eines Schuljahres hat der Schulelternrat seine erste Sitzung mit den erforderlichen Wahlen durchgeführt. Im Vorfeld waren in verschiedenen Klassen die Elternsprecher/innen und deren Vertreter/innen gewählt worden. Insgesamt 78 Mitglieder, die Klassenelternsprecher/innen sowie deren Vertreter/innen, gehören dem Schulelternrat an.

Das Gesetz für Schulen in Trägerschaft der Schulstiftung im Bistum Osnabrück (Stiftungsschulgesetz) sieht vor, dass der Schulelternrat sich einen Vorstand und Elternvertreter/innen für die Schulkonferenz sowie die einzelnen Fachkonferenzen wählt. Die Amtszeit der gewählten Personen beträgt zwei Jahre. Daneben sind ein Mitglied sowie ein stellvertretendes Mitglied für den Stadtelternrat zu wählen. Hier die Zusammensetzung der Gremien: